Cookie Consent by Privacy Policies website Fernweh - Reisevorbereitungen für die Reise nach China Jiangying Purucker-Zhang - Chinesisch-Lehrerin in München - Niwota.de / Über mich

Fernweh…

So langsam stellt sich bei mir dann doch das Fernweh ein – oder ist es doch eher “Heim”-weh? Noch 6 Wochen bis zu meinem China Trip. Der Countdown läuft und ich sollte mir langsam mal Gedanken machen, was ich so alles benötige. Flugtickets? vorhanden! Hotelbuchungen? Teilweise! Impfungen? Noch nicht… Visum fehlt auch noch. Und, ach ja, ein Stativ für meine Pentax wollte ich mir ja auch noch kaufen. Es gibt noch einiges zu tun….

T-38

Über benötigte Impfung informiert das Auswärtige Amt oder die Seite China9.

Seit Juni 2007 erstatten auch einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten erstmals die Kosten für Auslandsreiseimpfungen. Auf der Seite des CRM gibt es nähere Infos… Leider wird mir die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis nicht erstattet. Macht aber nix, die Symptome von Fieber, Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen stellen sich bei mir auch sonst manchmal nach durchzechten Nächten ein – ich bin vorbereitet.

Visum: Man kann das Visum für China frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise nach China in der Chinesischen Botschaft in Berlin, oder in Hamburg, in Frankfurt oder in München bei einem der Chinesischen Konsulate in Deutschland beantragen. Man hab ich Schwein, dass ich in so ‘ner großen Stadt wohne… Weniger gut ist, dass ein Touristenvisum für China eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum besitzt und zu einem Aufenthalt in China von maximal einem Monat bereichtigt. Mit meinen fünf Wochen muss ich also das Visum in China bei einer örtlichen Polizeidienststelle verlängern lassen. Laut China9 kann die Verlängerung des Touristenvisums jedoch unter Umständen ein paar Tage in Anspruch nehmen…. Da ich auch noch nach Hongkong und Macau will benötige ich darüberhinaus auch noch ein Visum, dass zur mehrmaligen Einreise nach China berechtigt.

Meldeplicht: Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

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